Alle vier Jahre wird in Bremen die Bremische Bürgerschaft neu gewählt. Die sich aus den Wahlen ergebende Koalition steht an der Spitze der Landes- und Stadtverwaltung - der Senat der Freien Hansestadt Bremen. Der Präsident des Senats ist auch immer der Bürgermeister.
Der Präsident des Senats steht dem Senat vor und leitet die Geschäfte des Senats, dessen Sitzungen und vertritt ihn nach außen. Damit entspricht das Amt dem der Ministerpräsidenten anderer deutscher Länder. Bürgermeister ist der Präsident des Senats jedoch nur in Bremen. In Bremerhaven werden die Geschäfte der Stadt vom Oberbürgermeister Bremerhavens geführt.
Traditionell wird in Bremen auch der Stellvertreter beziehungsweise die Stellvertreterin des Präsidenten des Senats mit dem Titel Bürgermeister beziehungsweise Bürgermeisterin betitelt. In der aktuellen Koalition ist der Bürgermeister und Stellvertreter Björn Fecker. Die Bezeichnung "Zweiter Bürgermeister" oder "Zweite Bürgermeisterin" wird in Bremen nicht verwendet.
Anders als in anderen Bundesländern kennt die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen keine Richtlinienkompetenz des Präsidenten des Senats. Die Richtlinienkompetenz ist die Zuständigkeit, konkrete, allgemeine Richtlinien der Regierungspolitik verbindlich vorzugeben. Nicht gemeint ist damit die Ausgestaltung dieser Politik in jedem Detail. In Bremen gibt die Bremische Bürgerschaft die Richtlinien vor, nach denen der Senat die Verwaltung führen muss.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind gleichzeitig auch immer Senatoren und Senatorinnen. Dr. Andreas Bovenschulte ist Senator für Kultur und Senator für interkulturelle und interreligiöse Angelegenheiten. Björn Fecker ist Senator für Finanzen.
Bürgermeister
Stellvertreter
Frauen als Bürgermeisterin
Längste Amtszeit in Jahren
Von Kaisen bis Sieling - anbei ein Überblick über alle Präsidenten des Senats seit Kriegsende 1945. WEITER